Gnadenhochzeit

 

Wann: 70 Jahre
Andere Bezeichnung: Platinhochzeit, Kupferhochzeit

 

Hintergründe zur Gnadenhochzeit

Nach 70 gemeinsamen Jahren feiert ein Ehepaar ein ganz besonderes Hochzeitsjubiläum: Die Gnadenhochzeit, auch Platinhochzeit genannt. Es gibt nicht viele Paare, die dieses Jubiläum gemeinsam feiern. Ein 70. Hochzeitstag ist daher ein Ereignis, das auch mediales und öffentliches Interesse weckt. Nicht selten ist die Lokalpresse zu Gast und berichtet und der Bürgermeister persönlich gratuliert den Jubilaren. Gläubige Paare wissen es auch zu schätzen, wenn der Pfarrer dem Jubelpaar einen Besuch abstattet und gratuliert.

Der Name Gnadenhochzeit leitet sich von Gottes Gnade und Güte ab, die sich in diesem langen gemeinsamen Leben zeigt. Nicht viele Menschen werden so alt und auch die wenigsten Beziehungen halten so lange Zeit.

Paare, die 70 Jahre lang miteinander verheiratet sind, haben ihr ganzes Leben miteinander verbracht. Der Gnadenhochzeit folgen nur noch die Kronjuwelenhochzeit nach 75 Jahren und die rote Hochzeit nach 100 gemeinsamen Ehejahren.

Tradition

Traditionell wird die Gnadenhochzeit familiär und im kleinen Kreis gefeiert – schließlich hat das Ehepaar schon ein fortgeschrittenes Alter erreicht und zählt zum Kreis der betagten Senioren. Das und der Gesundheitszustand der Eheleute muss bei einer Feier  berücksichtigt werden. Wer trotzdem noch eine große Feier möchte, soll sie auch feiern. Auch die Stadt Wien ehrt Hochzeitspaare, die dieses Hochzeitsjubiläum erreichen. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070300.html

Geschenke zur Gnadenhochzeit

Persönliche Geschenke und Präsente, die an die gemeinsame Zeit erinnern – ob es nun die Trauzeugen sind, die geladen werden oder gemeinsame alte Freunde, die auch eingeladen werden. Eine emotionale Rede oder ein persönliches Geschenk haben einen größeren Wert als materielle Dinge.

  • Collage aus alten Fotos
  • Hochzeitszeitung
  • Persönlicher Gottesdienst
  • 70 langstielige Rosen
  • Edler Tropfen aus dem Jahr der Eheschließung